Sonntag, 17. April 2016

GERMANISCHE VERHÄLTNISSE (1): NACH THEODOR MOMMSEN

Während die nördlichen Germanenstämme entweder zu Bundesgenossen gemacht (wie die BATAVER) oder unterworfen wurden (wie die FRIESEN, CANNENEFATEN, CHAUKER; siehe unsere Hauptseite: MURMILLO1. BLOGSPOT) und ihre Verteidigung z.T. selbst übernehmen mußten (wie die holländischen "Seegaue"), ging man weiter südlich andere Wege:
"Weiter  stromaufwärts wurde anders verfahren; hier ward (sic) eine Grenzstraße abgesteckt und das Zwischenland entvölkert. An die in größerer oder geringerer Entfernung zum Rhein gezogene Grenzstraße, den LIMES, knüpfte sich die Kontrolle des Grenzverkehrs, indem die Überschreitung dieser Straße zur Nachtzeit überhaupt, am Tage den Bewaffneten untersagt und den übrigen in der Regel nur unter besonderen Sicherheitsmaßregeln und unter Erlegung der vorgeschriebenen Grenzzölle gestattet war.
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